Umbau ✳️ Heizungsanlage im Altbau sanieren

Jeder Altbau bringt mit der Zeit den Umbau der Heizungsanlage mit sich. Dafür gibt es viele Gründe: die Technik ist nicht mehr auf dem neusten Stand, die Anlage ist im Betrieb zu teuer oder ökologisch nicht mehr vertretbar. Dabei sind viele Vorschriften zu beachten und staatliche Förderungen für den Altbau möglich. Welche Heizungsarten sich laut Gesetz eignen und wann der Austausch zur Pflicht wird, erfährst du hier.

  • Der Umbau der Heizungsanlage ist im Altbau an Vorschriften und Gesetzte geknüpft (z.B. Gebäudeenergiegesetz GEG). Sie schreiben vor, welche Anforderungen eine neue Anlage erfüllen muss und welche Heizarten sich überhaupt eignen.
  • Die hohen Investitionskosten müssen Eigentümer nicht komplett selbst tragen. Eine staatliche Förderung ist möglich, wenn bestimmte Vorschriften und Voraussetzungen eingehalten werden.
  • Im Hinblick auf steigende Energiepreise sollte die neue Anlage möglichst günstig und langfristig ohne großen Wartungsaufwand zu betreiben sein. Viele Eigentümer setzen auf ökologische und umweltfreundliche Systeme, wie Wärmepumpen.

🏚️ Was gilt als Altbau?

Bevor es an die Sanierung geht, müssen zunächst die Begrifflichkeiten geklärt werden. Was zählt überhaupt als Altbau und wie sind die gesetzlichen Vorschriften? Allgemeine Aussagen können nur schwer getroffen werden. Ein Gebäude wird nicht nur nach Baualter bewertet, auch die Bausubstanz, die Grundrisse und die Materialien spielen eine Rolle. Daher können auch bestehende moderne Gebäude nach einem gewissen Zeitraum als Altbau eingestuft werden, bei dem eine Modernisierung der Heizungsanlage notwendig wird.

📜 Gesetzliche Vorschriften im GEG

Vorschriften zu einer solchen Sanierung wurden erstmals 2002 in der Energieeinsparverordnung (EnEV) festgelegt. Im Sinne des Klimaschutzes sollten Gebäude bessere Standards erhalten und ihren Energieverbrauch senken. Über die Jahre hinweg wurden diese Vorschriften sogar noch verschärft und gelten für jede Altbausanierung. Zudem gibt es mehrere Ausnahmeregelungen. Um diesen Dschungel an Vorschriften etwas zu entschärfen, wurden viele Gesetzte und Förderungen zusammengelegt. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) regelt nun die Grundlagen und ist seit 2020 aktiv. Hier sind alle energetischen Anforderungen bei der Modernisierung von Gebäuden enthalten. Ferner sind regionale Vorgabe zu beachten. So muss der Schornsteinfeger nach Umbau der Heizungsanlage eine Abnahme durchführen.

🌡️ Welche Heizung für den Altbau

Noch vor der Sanierung stellt sich die Frage, welche Heizung für den Altbau eingesetzt werden darf. Ein örtlicher Termin mit einem Heizungsbauer und Experten schafft meist Klarheit. Zu prüfen sind die Platzverhältnisse, da manche Kellerräume für moderne Anlagen einfach zu klein sind. Auch die Zuwege müssen eine entsprechende Größe besitzen. Danach geht es an die Auswahl der Brennstoffe. Das betrifft die bereits vorhandenen Anschlüsse als auch den Platz für Brennstoffe (Beispielsweise Pellets). Auch die bereits eingebauten Heizkörper müssen betrachtet werden, ob diese noch dem vorgegebenen Rahmen entsprechen. Hinzu kommen Sanierungsarbeiten, die die Gebäudehülle betreffen. Sind Fenster auszutauschen oder wird eine Wärmedämmung an die Fassade angebracht? Häufig entscheiden sich Eigentümer nach Klärung der Feinheiten für folgende Heizungsarten:

  • Brennwerttechnik: Die Brennwerttechnik gilt als besonders effizient bei der Wärmeumwandlung. Die Energie wird dabei aus einem bestimmten Brennstoff bezogen, beispielsweise aus Gas. Staatliche Förderungen gibt es hier aber nicht. Nur die Nutzung von Gas-Brennwertthermen, die auch für erneuerbare Energien geeignet ist (Renewable Ready), kann gefördert werden.
  • Biomasse: Das Heizen mit Holz gilt als umweltbewusst, da es sich um einen nachwachsenden Rohstoff handelt. Die Heizungen basieren auf einem modernen Brennkessel, der nahezu ohne Rückstände verbrennt. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Scheitholz oder im Pellets handelt. Wichtig ist vielen Eigentümern, dass das Holz automatisch zum Brennraum transportiert werden kann. Deshalb fällt die Wahl oft auf die Pellets. Bedenke bei der Sanierung, dass ein entsprechender Lagerraum für die Pellets vorhanden sein muss. Meist kann der Raum genutzt werden, wo sich vorher die Öl-Tanks im Altbau befanden. Da es sich um Heizen mit Biomasse handelt, gibt es eine staatliche Förderung.
  • Wärmepumpe: Immer mehr Eigentümer steigen auf eine energiesparende Wärmepumpe um. Sie nutzt die Wärmeenergie aus der Erde, dem Wasser oder der Luft. Zudem verbraucht sie selbst nur etwas Strom und braucht nicht mehr mit fossilen Brennstoffen bedient werden. Hier kommt es auf die Heizkörper im Altbau an. Besitzen diese eine hohe Vorlauftemperatur von 70 bis 90 Grad, so würde die Wärmepumpe recht viel Strom verbrauchen. Besser eignet sich eine Fußbodenheizung mit einer Vorlauftemperatur von 25 bis 40 Grad Celsius. In Neubauten wird die Wärmepumpe oft mit einer Fußbodenheizung kombiniert. Im Altbau ist eine größere Sanierung notwendig, kann aber mit staatlichen Fördermitteln gestützt werden.
  • Hybrid-Heizungen: Eine Hybrid-Heizung kombiniert beispielsweise die klassische Gasheizung mit der Solarthermie. Auch die Wärmepumpentechnik kann eingesetzt werden und gilt als umweltfreundlich. Die regenerativen Energien kommen zum Einsatz, um Trinkwasser als auch Heizungswasser zu erwärmen. Die klassische Heizmethode wird nur abgerufen, wenn die Solaranlage nicht mehr ausreichend Energie erwirtschaftet oder die Wärmepumpe zu schwach ist. Die Hybridheizung wählt also selbst die effektivste Energiequelle für sich aus.

Die Auswahl ist noch recht groß und regelrechte Verbote gibt es nicht. Einige Brennwertkessel oder auch Niedertemperaturkessel werden nicht mehr hergestellt. Es gibt zwar noch Restbestände, doch es fehlt später an Ersatzteilen. Es lohnt sich deshalb, auf eine moderne und neue Technik umzuschwenken und sich von den alten Heizmethoden loszusagen.

In einem Mehrfamilienhaus ist die Auswahl der Heizungsanlage etwas eingeschränkter. Hier kommen oft Gasthermen zum Einsatz. Bei dem Umbau zur Brennwertheizung müssten jedoch alle Niedertemperaturkessel und Anlagen am Schornstein gegen eine solche Brennwertheizung ausgetauscht werden. Das bringt hohe Kosten für den Vermieter mit sich.

❓ Gibt es eine Austauschpflicht für Heizungen?

Gesetzlich ist vorgeschrieben, dass Heizungen mit einem Alter von über 30 Jahren bei einer Sanierung auszutauschen sind. Dies betrifft aktuell nur Konstanttemperaturkessel (4-400 kW). Brennwertkessel oder Niedertemperaturkessel sind von dem Gesetz noch nicht betroffen. Trotzdem werden für einige Modelle keine Ersatzteile mehr Angeboten und die Produktion der Heizungsanlagen wurde eingestellt.

Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern haben Bestandsschutz, wenn sie bereits vor dem 01.02.2002 in dem Gebäude gewohnt haben. Alle Altbauten, die nach diesem Stichtag erworben oder bewohnt werden, müssen die oben genannte Heizung mit entsprechendem Alter austauschen. Die Zukunft sieht vor, dass alle alten Konstanttemperaturkessel, die noch vor 1990 in Betrieb genommen wurden, gegen eine neue und umweltfreundliche Heizung ausgetauscht werden. Wer sich an die Gesetzeslage nicht hält, riskiert eine Strafe.

Auch bei der unlängst noch beliebten Ölheizung gibt es strengere Vorschriften. Ein Verbot wurde von der Politik noch nicht ausgesprochen. Trotzdem ist die Heizung wartungsintensiv und die Tanks müssen regelmäßig überprüft werden. Ist ein Tank undicht, so ist dieser zu reinigen und anschließend auszutauschen. Nur ein zertifizierter Fachbetrieb darf diese Arbeiten ausführen, um eine Belastung für die Umwelt ausschließen zu können. Die betrifft auch den Austausch der alten Ölheizung. Ein Fachbetrieb muss sowohl die Tanks als auch die Heizung entsorgen und stellt eine entsprechende Bescheinigung aus. Viele Eigentümer wechseln zur Pelletheizung, weil das Lager der alten Öltanks gleich genutzt werden kann.

🗺️ Vorschriften der Bundesländer

Zudem sind die Vorschriften und Fördermöglichkeiten der Bundesländer zu berücksichtigen. In Baden-Württemberg schreibt das Erneuerbare-Wärme-Gesetz von 2008 vor, dass der Wärmebedarf zum Teil von erneuerbaren Energien gedeckt werden muss. Das kann über Wärmepumpen, Holzheizungen oder Solarthermie umgesetzt werden. Der Altbau wird in einigen Bundesländern mit Förderungen ausgestattet, wenn der Umbau der Heizungsanlage ansteht. Informiere dich aber vorab, ob staatliche Förderungen und die Förderungen der Bundesländer gemeinsam genutzt werden dürfen.

💰 Die Fördermittel für die neue Heizung

Der Einbau einer neuen Heizungsanlage ist mit hohen Kosten verbunden. Kein Wunder, dass viele Hausbesitzer Fördermittel in Anspruch nehmen wollen. Diese sind vorab zu prüfen. Der Staat fördert den Umbau der alten Anlagen, weil sich die Co2-Emissionen sinken lassen und auch der Energieverbrauch reduziert wird. Die Fördermittel werden vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bewilligt und vergeben. Ob es Tilgungszuschüsse oder zinsgünstige Kredite sind, hängt von der jeweiligen Förderung ab. Während noch vor einigen Jahren jede Institution eigene Förderprogramme führte, wurden diese zur Vereinfachung zusammengelegt. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) greift seit 2022. Dabei ist die maximale Förderhöhe immer vom Heizsystem abhängig. Zwischen 20 und 40 Prozent Förderung sind realistisch für Hybrid-Systeme oder für erneuerbare Energien. Zusätzlich gibt es Bonusprogramme, die mit der Förderung kombiniert werden können. Hier müssen die Anlagen bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Hinweis: Die Förderung ist nicht der einzige Vorteil. Hausbesitzer sparen Heizkosten und tragen mit der effizienten und umweltfreundlichen Anlage etwas zum Klimaschutz bei.

🔧 Umbau der Heizungsanlage: 5 Schritte

Vor dem Umbau der Anlage musst du dich für die jeweilige Technik entscheiden, die Voraussetzungen prüfen und die Heizlastberechnung durchführen. Sie gibt an, wie viel Energie die neue Anlage erwirtschaften muss, um alle Räume zu heizen. insgesamt sind folgende fünf Schritte wichtig:

  1. Fachbetriebe konsultieren: Das Handwerk ist gefragt und Fachbetriebe sind teilweise für Monate ausgebucht. Begib dich rechtzeitig auf die Suche nach einem geeigneten Betrieb, der etwas Kapazitäten mitbringt. Ein erfahrener Monteur hilft dir bereits mit der Auswahl der Technik, prüft die örtlichen Bedingungen und berechnet die neue Anlage mit allen Komponenten. Lass dir ein unverbindliches Angebot erstellen.
  2. Prüfung der Fördermittel: Die energetische Sanierung des Altbaus kann staatlich gefördert werden. Diese sind in der neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) geregelt. Der Antrag muss bewilligt werden, bevor der Auftrag an die Fachbetriebe rausgeht. Dieser kann über die KfW oder die BAFA gestellt werden. Doch nicht alle Heizungsarten lassen sich im Altbau fördern.
  3. Austausch der Heizungsanlage: Sobald die Zusage der Förderung vorliegt, kann mit den Sanierungsarbeiten begonnen werden. Die alte Anlage geht von Betrieb und die neue Technik nimm ihren Platz ein. Auch die fachgerechte Entsorgung der alten Anlage muss berücksichtigt werden. Das spielt vor allem bei Ölheizungen eine wichtige Rolle. Zudem sind Heizkörper auszutauschen oder gar eine Fußbodenheizung einzubauen. Ein Brennstoffwechsel bringt immer Mehraufwand mit sich.
  4. Optimierung der Heizung: Die neue Heizungsanlage ist nach dem Umbau noch zu optimieren. Nur so läuft die Technik effizient und es entsteht eine effektive Wärmeverteilung im Haus. Wer von den staatlichen Fördermitteln profitieren will, muss diese Optimierungsarbeiten ohnehin durchführen lassen und nachweisen.
  5. Abschluss der Arbeiten: Nach dem Abschluss der Arbeiten wird die neue Technik an den Hausbesitzer übergeben. Es gehört eine umfassende Einführung dazu, damit die Anlage richtig bedient werden kann. Sämtliche Nachweise und Rechnungen sind an die Fördergeber weiterzuleiten. Erst dann wird die Förderung ausbezahlt. Eigentümer müssen meist in Vorleistung gehen und erhalten dann erst die Förderung als Ausgleich.

🎉 Unser Fazit

Der Umbau der Heizungsanlage im Altbau sollte gut durchdacht und rechtzeitig geplant werden. Zunächst gilt es, sich mit den Voraussetzungen und den örtlichen Vorschriften zu befassen. Schließlich soll ein Gesetzesverstoß vermieden werden. Dabei ist ein Blick in die Zukunft wichtig, denn bisher noch erlaubte Heizmethoden könnten in Zukunft auch untersagt werden. Anschließend sind Fachkräfte zu akquirieren. Schornsteinfeger, Heizungsinstallateur und Handwerker müssen involviert werden. Sie informieren, ob weitere Genehmigungen eingeholt werden müssen. Unser Tipp: nutze einen Energieberater zusätzlich. Teilweise werden die Kosten von staatlichen Förderprogrammen getragen. Die Anträge sind aber vor dem Bauvorhaben zu stellen. Das betrifft auch Planungsarbeiten.